PM vom 04. Februar 2019: Eine Geschichte, die Abschiebehaft schreibt - Familientrennung und Abschiebung um jeden Preis

Hungerstreikender aus Haft abgeschoben

 

Herr Al Bedam* wurde am Donnerstag, dem 31. Januar 2019 aus dem Krankenhaus Friedrichstadt nach Marokko abgeschoben - trotz Hungerstreik und schwerer Krankheit, trotz deutschem Kind, trotz Risikoschwangeschaft der Frau.

 

"Wir sind alle immer noch fassungslos.", so Toni Kreischen von der Abschiebehaftkontaktgruppe, "Wir mussten uns am Wochenende erst einmal sammeln. Herr Al Bedam ist mittlerweile bei Verwandten untergekommen."

 

Die Abschiebehaftkontaktgruppe hatte Herr Al Bedam beraten und begleitet und stand in engem Austausch mit der Frau und dem Rechtsanwalt des Betroffenen. Zuletzt waren alle Mühen vergebens: Mehrere Beschwerden von Herr Al Bedam, der Abschiebehaftkontaktgruppe und des Rechtsanwalts wurden am 30. Januar 2019 final vom Landgericht Mühlhausen abglehnt. Das Verwaltungsgericht Bayreuth lehnte am 29. Januar 2019 Eilanträge auf Aussetzung der Abschiebehaft ab: Die Einreise mit einem Visum ist wichtiger als der Schutz der Familie und des Kindeswohls. Herr Al Bedam wurde daher schwer depressiv und extrem geschwächt abgeschoben. Die engmaschige, ärztliche Betreuung wurde verlangt. Ob die für ihren fahrlässigen Umgang mit erkrankten Menschen bekannten Behörden in Sachsen dies tatsächlich umgesetzt haben, konnte die Abschiebehaftkontaktgruppe bisher nicht in Erfahrung bringen.

 

Das Jugendamt Dresden hatte noch am Freitag, den 25. Januar 2019 einen kurzfristigen Termin zu Vaterschaftsanerkennung des ungeborenen Kindes ermöglicht.

 

Die für Herrn Al Bedam zuständige Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Oberfranken unterstellte pauschal einen "Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung". Ein an sich skandalöses, rechtlich gedecktes Instrumentarium. Der mögliche Aufenthaltstitel wurde dadurch verhindert. Jedoch: Herr Al Bedam konnte somit eine Duldung beanspruchen, bis das Verfahren zur Prüfung der tatsächlichen Vaterschaft vollendet ist. Aber auch das wollte die ZAB verhindern und Herr Al Bedam um jeden Preis abschieben. Daher stellte sie das Verfahren für die Prüfung einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung am 29. Januar 2019 wieder ein. Sie hat nun plötzlich  keine Zweifel daran, dass Herr Al Bedam der Vater des ungeborenen Kindes seiner Frau ist. So konnte sie die Ausstellung einer Duldung und damit die Aussetzung der Abschiebung verhindern.

 

Damit hat Herr Al Bedam einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel als Vater eines deutschen Kindes. Diesen Anspruch wollte die ZAB Oberfrankens ebenfalls mit allen Mitteln versperren. Herr Al Bedam solle zuerst das reguläre Visumsverfahren durchlaufen - das aber ist unzumutbar aufgrund seines ersten Kindes, für das die Vaterschaft anerkannt ist, und der Risikoschwangerschaft der Frau. Die Familie bleibt nun auf Monate, vielleicht Jahre getrennt. Denn zuerst muss die Einreisesperre zurückgesetzt oder ihr Ende abgewartet werden. "Geschichten wie die von Herr Al Bedam und seiner Familie stehen heute symptomatisch für ein immer rücksichtloseres Recht und Behörden, die mit allem Ehrgeiz bereit sind, es zu vollziehen. Ein Lichtstrahl war hier das Jugendamt Dresden. Es hat schnell reagiert und dafür gesorgt, dass ein Kind auch offiziell einen Vater haben wird." Mit diesen Worten bedankt sich Toni Kreischen bei Jugendamt und Jugendhilfeausschuss.