PM vom 11. November 2019: Sachsen - Vorbildliche Anwendung des Hau-Ab-Gesetzes

Familienvater wird unmittelbar nach abgelehntem Asylantrag inhaftiert

 

Ein Familienvater wird in Ausreisegewahrsam genommen und soll bereits heute nach Tschetschenien abgeschoben werden - getrennt von seiner Familie. Seine Ehefrau mit den vier Kindern verbliebe in Bernsdorf in Sachsen. Erst vor einem Monat wurde der Asylantrag der Familie endgültig abgelehnt.

 

 

Einer der am schärfsten kritisierten Punkte des erst kürzlich verabschiedeten Hau-Ab-Gesetzes kommt in Sachsen nun offenbar zu seiner drastischen Anwendung. Nahezu jede Person kann inhaftiert werden. Denn schon dreißig Tage nach Ablauf der Ausreisefrist, die mit einem ablehnenden Asylantrag gesetzt wird, droht der Ausreisegewahrsam. In Sachsen wird er ebenso in der Abschiebehaftanstalt Dresden vollzogen.

 

 

In dieser Lage befindet sich nun Herr B. Er und seine Familie wohnen seit nunmehr sechs Jahren in Sachsen. Die jüngsten zwei Kinder wurden in Deutschland geboren, das zweitjüngste war bei der Flucht erst ein Jahr alt. Sie besuchen die Grundschule und den Kindergarten in Bernsdorf. Der älteste Sohn besucht die 11. Klasse der Fachoberschule und bereitet sich auf das Abitur vor. Die Familie steht unter Schock und befürchtet, dass der Familienvater in Russland verfolgt oder gar getötet wird.

 

 

Warum greift Sachsen zum drastischen Mittel des Ausreisegewahrsams?

 

 

Will Sachsen die Familie trennen? Will es die Familie mit abschieben oder hofft auf "freiwillige Ausreise" trotz der nachhaltigen Integration und guten Bleibeperspektive der Kinder und der Gefahr in Russland? Man wirft dem Vater Fluchtgefahr vor, weil er vor fünf Jahren während eines früheren Dublin-Verfahrens bei einem Abschiebeversuch nicht aufgegriffen werden konnte. Er verbüßte bis vor Kurzem eine Freiheitsersatzstrafe wegen einer geringen Geldstrafe. Die Familie konnte schließlich seine Schulden bezahlen und ihn damit aus der Haft befreien, nur um ihn sofort verhaftet und in den Ausreisegewahrsam genommen zu sehen. "Das sind die Phänomene der Kriminalisierung und Prekarisierung von Schutzsuchenden, die in wenigen Monaten vom Gesetzgeber vorbereitet wurden und nun mit aller Härte wirken." beobachtet Toni Kreischen von der Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden. Für Sachsen scheint die Geschichte der Familie B. Grund genug für den Freiheitsentzug – schon vier Tage, nachdem die Frist zu einer "freiwilligen Ausreise" abgelaufen war. „Wie hätte die Familie nach sechs Jahren in Deutschland binnen der gesetzten Ausreisefrist das Land verlassen und ein Ankommen in Tschetschenien organisieren sollen – während der Ehemann und Vater in Haft saß? Es ist vollkommen unverständlich, dass die Kinder ihr vertraut gewordenes Umfeld, ihre Schule und Kindergarten verlassen und in ein Land „zurück“-kehren sollen, dass sie kaum oder gar nicht kennen. Sachsen zeigt sich einmal mehr kaltherzig und zynisch gegenüber Familien“, so Kreischen.

 

 

Die Abschiebehaftkontaktgruppe unterstützt den Betroffenen und die Familie und wird  alles versuchen, um eine Abschiebung oder längere Familientrennung zu verhindern und der Familie einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen.

 

Kontakt
Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden
Toni Kreischen
Mail: kontakt@abschiebehaftkontaktgruppe.de
Mobil: 0163 1673056
www.abschiebehaftkontaktgruppe.de