PM vom 22. August 2019: Abschiebehaft Dresden - 1/3 der Menschen aus Sachsen, 2/3 aus dem Rest der Republik


Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden veröffentlicht Zahlen zu Abschiebehaft


Insgesamt 93 Menschen wurden zwischen dem 03. Dezember 2018 und dem 01. Juni 2019 in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam in Dresden genommen. Heißt, alle zwei Tage wird ein Mensch dort eingesperrt. Weitere Zahlen wurden heute veröffentlicht.

Inhaftierungen insgesamt und Takt der Inhaftierung
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Die Abschiebehaftkontaktgruppe hat mehrere Kleine Anfragen von Juliane Nagel, MdL, zum Vollzug der Abschiebehaft in Dresden ausgewertet. Die heute veröffentlichten Zahlen zeigen: Sachsen betreibt das Gefängnis auf der Hamburger Straße vor allem für andere Bundesländer. Von den 93 Inhaftierten kam ein Drittel aus Sachsen, danach folgen Sachsen-Anhalt (16 Prozent),
Hessen (12 Prozent) und Thüringen (11 Prozent), die Menschen nach Dresden schicken, um sie hier einsperren zu lassen. "Das hatte Innenminister Roland Wöller ursprünglich nicht vorgesehen." kommentiert Toni Kreischen von der Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden und stellt klar: "Für uns macht es keinen Unterschied, aus welchem Bundesland die Menschen kommen, wir beraten alle." Klar ist natürlich: der Anfahrtsweg für Angehörige und Freund*innen kann durch Inhaftierungen einmal quer durch die Bundesrepublik unerträglich weit werden.

Inhaftierung nach ausländerrechtl Zuständigkeit

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Vor allem Menschen aus Marokko (16 Prozent), Tunesien (10 Prozent) und Georgien (8 Prozent) müssen die Haft ohne Straftat über sich ergehen lassen. Menschen algerischer (6 Prozent), albanischer (fünf Prozent), pakistanischer (fünf Prozent) und nigerianischer (fünf Prozent) Staatsbürgerschaft folgen. "Klar ist, dass Menschen aus den Staaten in den Fokus rücken, die seit Langem als 'sichere Herkunftsstaaten' eingestuft werden sollen. Das scheiterte bisher, hält die Landesregierungen jedoch nicht davon ab, hart gegen die entsprechenden Staatsangehörigen vorzugehen." meint Kreischen.

 

Inhaftierungen nach Staatsangehörigkeit

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Das liebste Mittel der Ausländerbehörden, welches sie beantragen, ist dabei die Sicherungshaft mit 70 Prozent der 93 Inhaftierungen. Die wird verhängt, wenn angebliche Anhaltspunkte für Fluchtgefahr vorliegen und Behörde und Amtsgericht meinen, die Abschiebung müsse gesichert werden. Danach kommt die Überstellungshaft mit 21 Prozent. Sie wird im Zuge von Dublin-Abschiebungen ("Überstellungen") angewendet - wenn also Menschen gegen ihren Willen innerhalb des europäischen Kontinents hin- und hergeschickt werden. Der Ausreisegewahrsam, die Haft, die maximal zehn Tage dauern darf und verhängt werden kann, wenn die Abschiebung komplett vorbereitet ist, wurde sieben Mal, zu acht Prozent, verhängt.

 

Toni Kreischen zeigt sich empört, ob der unmenschlichen Praxis der häufig weit vom Wohnort entfernten Inhaftierung, die Besuche durch Angehörige oder Freund*innen de facto verunmöglicht und fügt hinzu: "Es kann nicht angehen, dass ganz gezielt eine bestimmte Gruppe Geflüchteter in den Fokus genommen wird, um offenbar die Einstufung von immer mehr Staaten als angeblich 'sicher' rechtfertigen zu können."

 

Haftarten

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Kontakt
Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden
Toni Kreischen
Mail: kontakt@abschiebehaftkontaktgruppe.de
0163 1673056
www.abschiebehaftkontaktgruppe.de